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Schulgeld

Zur Deckung der Schulkosten wird ein Schulgeld erhoben, dessen Höhe durch den Trägerverein festgelegt wird. Das Schulgeld beträgt ab 1. August 2012 monatlich (einschließlich des Lehr- und Lernmittelbeitrages):


1. Kind: 350 Euro



2. Kind: 300 Euro



3. Kind: 230 Euro



4. Kind: 100 Euro



 

Das Schulgeld enthält einen Lehr- und Lernmittelbeitrag und ist gültig für in Bremen gemeldete Kinder für Aufnahmen im Schuljahr 2012/2013. Die Anmeldegbeühr beträgt einmalig 60 Euro.

Kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht das volle Schulgeld gezahlt werden, so besteht die Möglichkeit, einen Ermäßigungsantrag an den Stipendienausschuss des ÖG-Fördervereins zu richten. (Erläuterungen zum Antrag auf Schulgeldermäßigung)

Details entnehmen Sie bitte dem Dokument "Aufnahmebedingungen und Schulgeldregelung".