Schulgeld
Zur Deckung der Schulkosten wird ein Schulgeld erhoben, dessen Höhe durch den Trägerverein festgelegt wird. Das Schulgeld beträgt ab 1. August 2012 monatlich (einschließlich des Lehr- und Lernmittelbeitrages):
1. Kind: 350 Euro | ||
2. Kind: 300 Euro | ||
3. Kind: 230 Euro | ||
4. Kind: 100 Euro |
Das Schulgeld enthält einen Lehr- und Lernmittelbeitrag und ist gültig für in Bremen gemeldete Kinder für Aufnahmen im Schuljahr 2012/2013. Die Anmeldegbeühr beträgt einmalig 60 Euro.
Kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht das volle Schulgeld gezahlt werden, so besteht die Möglichkeit, einen
Details entnehmen Sie bitte dem Dokument "Aufnahmebedingungen und Schulgeldregelung".
