Schulordnung

1. ALLGEMEINES

Die Schulordnung dient dem friedlichen und produktiven Zusammenleben von Schülern und Lehrern in der Schule. Dieses Zusammenleben und -arbeiten hängt von jedem einzelnen ab. Das heißt, jeder hat sich so zu verhalten, dass niemandem ein Schaden zugefügt wird und das Gemeinschaftseigentum in gutem Zustand erhalten bleibt. Dies gilt jederzeit, auch auf dem Schulweg.

Die Regeln der Schulordnung sind für alle verbindlich. Wer die Regeln der Schulordnung nicht einhält, muss mit schulischen, u. U. auch rechtlichen Maßnahmen rechnen.

 

2. UMGANG MITEINANDER

Alle Menschen in der Schule gehen freundlich und höflich miteinander um. Jede Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung ist verboten. Das heißt:

2.1 Niemand wird aus der Gemeinschaft ausgegrenzt.

2.2 Niemand darf beschimpft, beleidigt, provoziert oder geschlagen werden.

2.3 Jeder trägt angemessene Kleidung, durch die sich andere nicht provoziert oder beleidigt fühlen können.

 

3. SCHULEINRICHTUNGEN UND FREMDES EIGENTUM

Sorgfältiger Umgang mit dem Schulgelände, Gebäuden, Einrichtungsgegenständen und fremdem Eigentum ist selbstverständlich. Jegliche Form von Beschädigung wird vermieden. Fremdes Eigentum wird geachtet, nicht weggenommen, beschädigt oder zerstört. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben. Die Schule und unsere Umwelt wird sauber gehalten. Unabhängig vom Ordnungsdienst ist jeder für Ordnung und Sauberkeit in der Schule verantwortlich.

3.1 Jede Klasse ist für den Zustand ihres Klassenraumes verantwortlich. Etwaige Beschädigungen – auch durch fremde Lerngruppen – werden umgehend im Sekretariat gemeldet.

3.2 Fenster sind in Abwesenheit der Lehrer abgeschlossen zu halten.

3.3 Fachräume dürfen nur in Begleitung der Lehrer betreten werden. Dies gilt auch für die Turnhalle. Diese soll nur mit Hallenschuhen betreten werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.

3.4 Nach der letzten Stunde in einem Raum werden die Stühle auf die Tische gestellt und der Raum gefegt. Die Verantwortung dafür obliegt der Lehrkraft, die als letzte eine Lerngruppe in dem Raum unterrichtet. Bei Bedarf wird der Raum nach jeder Unterrichtsstunde gereinigt.

3.5   Die Nutzung des schuleigenen WLAN-Netzes ist Schülern nach Genehmigung eines Lehrers erlaubt.

 

4. UNTERRICHT

Gemeinsames Lernen und Arbeiten setzt gegenseitige Rücksichtnahme und Zuverlässigkeit jedes einzelnen voraus. Das heißt:

4.1 Jeder hält Unterrichtszeiten ein. Wer sich verspätet, entschuldigt sich ohne Aufforderung.

4.2 Jeder erscheint vorbereitet, d. h. mit Hausaufgaben und allen Unterrichtsmaterialien. Zum Beginn der Stunde liegen die Materialien auf den eigenen Tischen.

4.3 Unterrichtsstörungen sind zu vermeiden. Die Beschäftigung mit sachfremden Dingen, Gespräche, die nicht zum Unterricht gehören, Essen und Trinken finden in den Pausen statt. Wassertrinken ist im Unterricht nach Absprache mit dem Lehrer zulässig.

4.4 Während des Unterrichts herrscht Ruhe in den Gebäuden und auf dem Schulhof. Es wird nicht in den Fluren herumgerannt oder getobt und dort werden keine lauten Unterhaltungen geführt.

4.5 Wenn ein Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse ist, müssen die Klassensprecher dies unverzüglich im Lehrerzimmer oder Sekretariat melden.

 

5. PAUSEN

Pausen sind zur Erholung aller da. Deshalb verhält sich jeder einzelne auch in den Pausen so, dass andere nicht gestört werden.

5.1 Um die Aufsichtspflicht zu gewährleisten, halten sich die Schüler der Unter- und Mittelstufe in den großen Pausen auf dem Schulhof auf, Schüler des 10. bis 12. Jahrgangs auch in ihren Räumen. Bei Regen können sich alle Schüler auf den Fluren des Erdgeschosses aufhalten

5.2 Die Pkw- und Fahrradparkplätze sind kein Pausengelände. Die vordere Grenze des Schulhofs ist die Verlängerung der Gebäudekante des A-Trakts. Die Grenze des Pausenhofs nach Nordwesten ist der Osmers-Weg, die hintere Grenze ist die Verlängerung der hinteren Turnhallenkante.

5.3 In der Mensa verhalten sich alle so, dass jeder in Ruhe essen kann. Jeder räumt Geschirr und Abfall nach dem Essen weg und stellt seinen Stuhl wieder ordentlich hin.

5.4 Das ÖG ist eine rauchfreie Schule. Auf dem gesamten Schulgelände und innerhalb der Bannmeile ist das Rauchen verboten. Die Bannmeile wird von der Gesamtkonferenz festgelegt. Derzeit umfasst sie den gesamten Straßenbereich vor der Schule bis zur Bushaltestelle „Im Holze“ bzw. bis zur Von-Line-Straße. Die Haltestelle der Linie 33 gehört nicht zur Bannmeile.

 

6. VERLASSEN DES SCHULGELÄNDES

Während der Schulzeit ist es allen Schülern, die noch nicht volljährig sind, nur mit Genehmigung eines Lehrers erlaubt, das Schulgelände zu verlassen. Sofern eine schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegt, dürfen die Schüler in der Mittagspausenstunde oder in Freistunden nach Hause gehen.

 

7. FAHRRÄDER UND PKW

 7.1 Fahrräder werden auf den dafür ausgewiesenen Plätzen möglichst raumsparend geparkt.

7.2 In der Zeit von 7.30 Uhr bis 16 Uhr dürfen Fahrräder außerhalb der Schulstundenzeiten auf dem Schulgelände nur geschoben werden.

7.3 Kraftfahrzeuge sind vor dem Gebäude (A-Trakt) und auf dem Platz hinter der Einfahrt abzustellen. Schülern ist das Parken dort erst ab 13 Uhr gestattet.

 

8. MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE

 8.1 Folgende Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden:

  • Wertsachen, unnötig hohe Geldbeträge
  • Gegenstände, die andere gefährden, erschrecken, provozieren oder beleidigen könnten

8.2 Bei Verlust von mitgebrachten Gegenständen haftet die Schule nicht.

8.3 Der Gebrauch von elektronischen Geräten während der Schulzeit ist nur erlaubt, wenn vorher ein Lehrer die Erlaubnis dazu erteilt hat. Mobiltelefone werden abgeschaltet.

8.4 Das Mitbringen von elektronischen Unterhaltungsmedien ist unerwünscht. Ihre Benutzung ist während der Schulzeit nicht erlaubt.

 

9. SCHLUSSBEMERKUNGEN, HAUSRECHT

 Die Schulordnung wird ergänzt durch die Selbstverpflichtungserklärung, die Klassenregeln, den Schulvertrag und die Hinweise und Anordnungen der Lehrer und Hausmeister. Diese sind in jedem Fall zu befolgen. Lehrer und Hausmeister nehmen in Vertretung der Schulleitung auch das Hausrecht auf dem Schulgelände wahr.