Bildung braucht Freiheit, Leistung und Engagement. Es brauchte die Freiheit, eine Privatschule gründen zu dürfen. Es brauchte die persönliche Leistung der Gründerin, gegen Widerstände die Schule gründen zu können und braucht, jeden Tag wieder, das Engagement vieler Ehrenamtlicher, die herausragenden Leistungen des Ökumenischen Gymnasiums in der Gegenwart und für die Zukunft zu sichern.
Wir als Stiftung fördern das Ökumenische Gymnasium. Je stärker unsere Stiftung wird, desto sicherer ist die Zukunft dieser exzellenten Schule. Wir vergeben auch Stipendien an Schüler und Schülerinnen, deren Eltern sich dieses herausragende Bremer Gymnasium nicht leisten können.
Das Ökumenische Gymnasium und seine Leistungen sind keine Selbstverständlichkeit. Sie müssen von einer Gemeinschaft, von leistungsfähigen, engagierten Menschen aufrechterhalten werden. Wir freuen uns, wenn auch Sie Teil dieser verantwortungsvollen Werte-Gemeinschaft für Bildungs-Exzellenz und -Gerechtigkeit werden wollen. Entdecken Sie die Freude, den Stolz und die Anerkennung, die ein Engagement in dieser Gemeinschaft bietet – geben Sie Kindern in Bremen eine bessere Bildungschance und stärken Sie nachhaltig die Leistungsfähigkeit des Ökumenischen Gymnasiums.
Lassen Sie sich persönlich beraten. Melanie Köhler steht Ihnen gerne beratend zur Seite, und zwar nicht nur für finanzielle Engagements, sondern auch für Ihre Ideen, sich ehrenamtlich zu engagieren. Sie erreichen Frau Köhler am besten per E-Mail. Eine informative Broschüre mit allen Engagement-Formen können Sie hier herunterladen.
Stiftungs-Engagements
Viele Menschen möchten bereits zu Lebzeiten Gutes tun und sich für Mitmenschen, Institutionen oder Organisationen engagieren. Unser Leben gliedert sich in einzelne Abschnitte, die uns unterschiedlich stark prägen. Einer dieser eindrücklichen Lebensabschnitte ist meist die eigene Schulzeit. Und wenn man auf diese Zeit mit Dankbarkeit zurückblickt, wächst oft der Wunsch, als Ehemalige oder Ehemaliger der Schule etwas zurückzugeben. Es engagieren sich aber auch viele Familien und Unternehmen in der Stiftung, um Spitzenbildung in Bremen nachhaltig zu fördern und den Zugang durch Stipendien zu ermöglichen.
Zuwendungen in den Kapitalstock
Es gibt viele Gründe, sich bei der EOS-Stiftung zu engagieren. Doch die Besonderheit dieses Engagements ist es, dass Ihre Zuwendung zum Kapitalstock der Stiftung dauerhaft erhalten bleibt. Das Kapital, das Sie dem Kapitalstock der Stiftung zuwenden, wird nicht aufgebraucht, sondern unterliegt einem Substanzerhaltungsgebot. Nur die Rendite (z. B. Zinsen und Dividenden), die durch eine sichere und gewinnorientierte Anlage erzielt wird, wird jährlich verwendet. Für Menschen, die etwas Bleibendes hinterlassen wollen, ist ein Stiftungs-Engagementideal: seine Wirkung entfaltet sich noch Jahrzehnte später. Ihr Engagement wirkt wahrhaftig nachhaltig – zeitlich unbegrenzt zugunsten des ÖG.
Stiftungs-Fonds
Stiftungs-Fonds sind eine weitere Möglichkeit, sich stifterisch zu engagieren. Sie sind auch eine Zuwendung in den Kapitalstock, aber in ihrer Verwendung an einen bestimmten Zweck gebunden. Es bestehen bereits Fonds für folgende Zwecke:
- Stipendien für förderungswürdige Schülerinnen und Schüler
- Förderung von Baumaßnahmen am ÖG
- Förderung von Integrationsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler.
Gerne errichtet die EOS-Stiftung auch einen Stiftungs-Fonds, der einem ganz bestimmten, von Ihnen noch enger definierten Zweck zu Gute kommen kann (sofern er zur Satzung und Annahmerichtlinie der EOS-Stiftung passt). Die Stiftungs-Fonds werden von der EOS-Stiftung verwaltet. Sie ist verpflichtet, die Erträge des Fonds dauerhaft gemäß Ihren Vorgaben zu verwenden. Der Stiftungs-Fonds trägt Ihren Namen und wird zeitlich unbegrenzt fortgeführt. Dieses Engagement bieten wir wegen des buchhalterischen Aufwands ab einem Betrag von 50.000 € an.
Namens-Zustiftungen und Treuhandstiftungen
Sie können auch in den erlauchten Kreis der Stifterinnen und Stifter aufgenommen werden. Als besondere Würdigungsform werden Sie dann dauerhaft in allen Publikationen der Stiftung als Zustifterin bzw. Zustifter erwähnt. Und Sie erhalten neben einer Stifter-Urkunde außerdem auf Wunsch einen Sitz im Kuratorium der EOS-Stiftung für mindestens fünf Jahre, wobei die Aufnahme ins Kuratorium formal der Zustimmung des Kuratoriums bedarf. Damit haben Sie die Möglichkeit, an wichtigen Entscheidungen der Arbeit der Stiftung mitzuwirken. Diese sogenannte Namens-Zustiftungen sind ab einem Betrag von 100.000 € möglich.
Wir können unter dem Dach der EOS-Stiftung auch eine Treuhandstiftung gründen. Treuhandstiftungen sind rechtlich weitgehend unselbständig, aber sie entfalten durch die Bildung eigener Gremien, z. B. eines Vorstands und eines Kuratoriums, ein eigenes Leben. Diese Gremien entscheiden dann z. B. selbst, welche Projekte sie jährlich fördern wollen. Die Treuhandstiftung kann den Namen der Stifterin oder Stifter tragen. Sie kann nach außen eigenständig auftreten, selber Zuwendungen annehmen und so weiterwachsen. Die EOS-Stiftung als Treuhänderin führt diese Arbeit für die Treuhandstiftung aus. Dieses Engagement bieten wir ab einer Summe von 300.000 € an.
Es muss ausschließen, dass die Aufnahme neuer Kandidatinnen und Kandidaten für das ÖG mit Nachteilen, z. B. negativer PR-Wirkung, verbunden sein könnte.
Stifter-Darlehen
Sie wollen heute schon sehen, wie Ihr Vermögen Gutes tut, sind aber zugleich unsicher, ob Sie dieses für (unwahrscheinliche) Notfälle noch brauchen werden? Dann wäre ein Stifter-Darlehen die passende Form des Engagements.
Sie bleiben Eigentümerin bzw. Eigentümer Ihres Vermögens, überlassen es uns aber als zinsloses Darlehen. Wir legen das Geld an. Die Erträge kommen jährlich, steuerlich ungeschmälert, der Stiftung und damit dem ÖG zu Gute. Damit wirkt Ihr Vermögen bereits sofort für den guten Zweck. Aber Sie erhalten Ihr Vermögen jederzeit, ohne Kündigungsfrist oder Begründung, im Bedarfsfall wieder.
Sie können Ihr Stifterdarlehen zudem jederzeit kürzen oder aufstocken.
Das Geld wird bei uns rechtssicher und gemäß den Vorschriften getrennt vom sonstigen Vermögen verbucht. Da die EOS-Stiftung das zur Verfügung gestellte Kapital von einem Stifterdarlehen eigenverantwortlich anlegt und Sie als Stifterin bzw. Stifter keinen Einfluss auf das Risiko der Kapitalanlagewahl haben, sichert eine Bankbürgschaft die Rückzahlung der Summe ab. Unsere Hausbank verbürgt sich für die Stiftung, dass diese das Darlehen wieder zurückzahlt.
Im Fall einer Kündigung erhalten Sie Ihr Kapital vollständig, ohne Zinsen, zurück.
Ebenso können Sie sich dafür entscheiden, Ihr Darlehen in eine Zustiftung umzuwandeln – oder per Testament verfügen, dass das Darlehen als Zuwendung nach dem Tod an die EOS-Stiftung übergeht.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich einbringen? Melanie Köhler steht Ihnen gerne beratend zur Seite – nicht nur für finanzielle Engagements, sondern auch für Ihre Ideen, sich ehrenamtlich zu engagieren. Eine informative Broschüre mit allen Engagement-Formen können Sie hier downloaden.
Testamentarische Engagements
Mit einem Testament haben Sie die Chance, Ihren Nachlass so aufzuteilen und weiterzugeben, wie es Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht. Sie können Menschen, Institutionen oder Organisationen bedenken, die Ihnen nahe stehen und eine besondere Bedeutung für Sie haben. Mit einem Testament drücken Sie Dankbarkeit und Verantwortungsgefühl aus – und hinterlassen Spuren, über das eigene Leben hinaus.
Rechtlich gesehen besteht keine Verpflichtung, ein Testament zu verfassen. Wenn Sie kein Testament hinterlassen, vererben Sie gemäß der gesetzlichen Erbfolge. In diesem Fall erben grundsätzlich die Verwandten des Erblassers, jeweils differenziert nach dem Grad der Verwandtschaft.
Sollte es keine Erben geben, fällt das Vermögen an den Staat. Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen entsprechend Ihrem letzten Willen eingesetzt wird, da ein Testament Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge genießt. Es müssen dabei jedoch gesetzlich festgelegte Pflichtteile für Kinder und Ehepartner berücksichtigt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Testament rechtlich einwandfrei aufgesetzt wird. Wir vermitteln Ihnen gerne Notare oder Fachanwälte für Erbrecht, die Sie dazu rechtlich beraten.
Ein paar wichtige allgemeine Tipps:
- Ein notarielles Testament hat den Vorteil, dass der Notar Sie bei der Erstellung des Testaments umfassend berät und das Testament damit juristisch abgesichert ist und beim Amtsgericht hinterlegt wird.
- Ehegatten und Kinder erhalten einen Pflichtteil des Erbes (50%), den man nicht ausschließen kann. Für sie gelten außerdem großzügige Steuerfreibeträge: Ehegatten 500.000 €, pro Kind 400.000 €, Enkelkinder immerhin noch 200.000 €.
- Weiter entfernte Verwandte, Freunde und Bekannte haben nur einen kleinen Freibetrag von 20.000 €. Für Beträge darüber fallen Steuern an, teilweise bis zu 50 %!
- Ein eigenhändiges Testament müssen Sie vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben haben, mit Datum, Ort und Vor- und Nachnamen.
- Sollte es mehrere Testamente geben, gilt immer das aktuellste.
- Testamente, die mit Schreibmaschine oder mit Hilfe eines Computers verfasst wurden, sind ungültig, auch wenn diese handschriftlich unterschrieben wurden.
- Geld, das aus einem Nachlass der EOS-Stiftung zu Gute kommt, wird zum Glück gar nicht besteuert. Es kommt ungeschmälert an, um Gutes zu bewirken!
Erbschaften
In Ihrem Testament können Sie eine oder mehrere Personen als Ihre Erben einsetzen, Sie können aber auch eine Rechtsperson als Ihre Erbin einsetzen, z. B. die EOS-Stiftung. Dann wäre die EOS-Stiftung verantwortlich für Ihre Erbschaft und würde Ihr Vermögen erben. Sie wäre verpflichtet, Ihren letzten Willen zu erfüllen, also z. B. Auflagen wie Grabpflege oder die vererbte Immobilie zu behalten und nicht zu verwerten – und z. B. Begünstigungen Dritter in Form von Vermächtnissen zu bedienen.
Vermächtnisse
In einem Testament können Sie nicht nur gesetzliche Erben einsetzen, sondern auch Vermächtnisnehmer bestimmen. Häufig wird in einem Vermächtnis bestimmt, dass der Erbe einer dritten Person oder Einrichtungen eine bestimmte Geldsumme aus dem Erbe zu bezahlen hat. Dann ist der Erbe verpflichtet, dem Vermächtnis- nehmer diese Summe auszubezahlen.
Man kann also z. B. die Erika-Opelt-Stoevesandt-Stiftung als Vermächtnisnehmerin im eigenen Testament einsetzen und ihr einen gewissen Geldbetrag, einen bestimmten Vermögensgegenstand oder einen Anteil des Gesamterbes vermachen.
Schenkungen von Todes wegen
Mit sogenannten „Schenkungen auf den Todesfall“ können Sie zu Lebzeiten regeln, dass ein Teil Ihres Nachlasses oder ein Gegenstand daraus nach Ihrem Tod einer bestimmten Person oder Organisation geschenkt wird. Dieses Schenkungsversprechen wird unter der Bedingung erteilt, dass der Beschenkte den Schenker überlebt. Das Schenkungsversprechen muss notariell beurkundet werden und vom Beschenkten förmlich angenommen werden. Auch mit einer Schenkung von Todes wegen kann die EOS-Stiftung bedacht werden. Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich einbringen? Melanie Köhler steht Ihnen gerne beratend zur Seite – nicht nur für finanzielle Engagements, sondern auch für Ihre Ideen, sich ehrenamtlich zu engagieren. Eine informative Broschüre mit allen Engagement-Formen können Sie hier downloaden.
Stipendien-Engagement
Ihnen ist Bildungsgerechtigkeit wichtig? Sie wissen, dass sich nicht alle Schülerinnen und Schüler das Ökumenische Gymnasium leisten können? Dann könnte die Finanzierung eines Stipendiums genau das Richtige für Sie sein.
Ein Vollstipendium (abzüglich 40 Euro monatlicher Eigenteilleistung) kostet derzeit X Euro pro Schuljahr. Es werden aber auch Teilstipendien in einer jährlichen Höhe von YYYY Euro vergeben.
Eine besondere Form des Engagements wäre eine Zuwendung zum Kapitalstock der Stiftung in Höhe von ZZZ Euro. Mit diesem Betrag würden dauerhaft, Jahr für Jahr, ein Stipendium am ÖG finanziert. Dieses Stipendium könnte Ihren Namen tragen – und nachhaltig, jedes Jahr, einer bedürftigen Schülerin oder einem bedürftigen Schüler den Besuch des ÖG ermöglichen.