Hinweise zu ansteckenden Krankheiten

Liebe Eltern,

wenn Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit (s.u.) leidet, informieren Sie die Schule bitte umgehend (Tel: 0421 2231290).

Das kranke Kind darf die Schule nicht betreten und an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen.

Ihr Kind darf erst dann in die Schule zurückkehren, wenn das Ende der Krankheit von einem Arzt bestätigt wird.

Das deutsche Infektionsschutzgesetz vom 20.7.2000 listet folgende ansteckende Krankheiten auf:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
  • virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
  • Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
  • Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
  • Keuchhusten
  • ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
  • Masern
  • Meningokokken-Infektion
  • Paratyphus
  • Pest
  • Poliomyelitis
  • Scabies (Krätze)
  • Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
  • Shigellose
  • Typhus abdominalis
  • Virushepatitis A oder E
  • Windpocken

Darüber hinaus bitten wir, auch das Auftreten der nachfolgend aufgelisteten Infektionen an uns zu melden:

  • Röteln
  • Mumps
  • Zytomegalie
  • Ringelröteln
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Keuchhusten
  • Saisonale Grippe
  • Pfeiffersches Drüsenfieber

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Die Schulleitung