Schulordnung

1. ALLGEMEINES

Die Schulordnung dient dem friedlichen und produktiven Zusammenleben von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern in der Schule. Dieses Zusammenleben und -arbeiten hängt von allen ab. Das heißt, jeder hat sich so zu verhalten, dass niemandem ein Schaden zugefügt wird und das Gemeinschaftseigentum in gutem Zustand erhalten bleibt. Dies gilt jederzeit, auch auf dem Schulweg.
Die Regeln der Schulordnung sind für alle verbindlich. Wer die Regeln der Schulordnung nicht einhält, muss mit schulischen, u. U. auch rechtlichen Maßnahmen rechnen.


2. UMGANG MITEINANDER

Alle Menschen in der Schule gehen freundlich und höflich miteinander um. Jede Gewalt als Mittel der Auseinan-dersetzung ist verboten. Das heißt:

2.1 Niemand wird aus der Gemeinschaft ausgegrenzt.

2.2 Niemand darf beschimpft, beleidigt, provoziert oder geschlagen werden.

2.3 Jeder trägt angemessene Kleidung, durch die sich andere nicht provoziert oder beleidigt fühlen können.

2.4 Ton- und Bildaufzeichnungen aus der Schule dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Schulleitung außer-halb der Schule gezeigt und im Internet veröffentlicht werden.


3. SCHULEINRICHTUNGEN UND FREMDES EIGENTUM

Sorgfältiger Umgang mit dem Schulgelände, Gebäuden, Einrichtungsgegenständen und fremdem Eigentum ist selbstverständlich. Jegliche Form von Beschädigung wird vermieden. Fremdes Eigentum wird geachtet, nicht weg-genommen, beschädigt oder zerstört. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben. Die Schule und unsere Um-welt werden sauber gehalten. Unabhängig vom Ordnungsdienst ist jeder für Ordnung und Sauberkeit in der Schule verantwortlich.

3.1 Jede Klasse ist für den Zustand ihres Klassenraumes verantwortlich. Etwaige Beschädigungen – auch durch fremde Lerngruppen – werden umgehend im Sekretariat oder bei den Hausmeistern gemeldet.

3.2 Fenster sind in Abwesenheit der Lehrkräfte abgeschlossen zu halten.

3.3 Fachräume dürfen nur in Begleitung der Lehrkräfte betreten werden. Dies gilt auch für die Turnhalle. Diese soll nur mit Hallenschuhen betreten werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Schulleitung. Die Ordnungen für die Computerräume, die naturwissenschaftlichen Räume und die Sporthalle ergänzen die Schulordnung.

3.4 Nach der letzten Stunde in einem Raum stellt die Lerngruppe die Stühle auf die Tische, wischt die Tafel und fegt den Boden. Die Verantwortung dafür obliegt der Lehrkraft, die als letzte eine Lerngruppe in dem Raum unterrichtet. Bei Bedarf wird der Raum nach jeder Unterrichtsstunde gereinigt.


4. UNTERRICHT

Gemeinsames Lernen und Arbeiten setzt gegenseitige Rücksichtnahme und Zuverlässigkeit jedes einzelnen voraus. Das heißt:

4.1 Alle halten die Unterrichtszeiten ein. Wer sich verspätet, entschuldigt sich ohne Aufforderung.

4.2 Alle erscheinen vorbereitet, d. h. mit Hausaufgaben, allen Unterrichtsmaterialien und geladenem Tablet. Zum Beginn der Stunde liegen die Materialien auf den eigenen Tischen.

4.3 Unterrichtsstörungen sind zu vermeiden. Die Beschäftigung mit sachfremden Dingen, Gespräche, die nicht zum Unterricht gehören, Essen und Trinken finden in den Pausen statt. Wassertrinken ist im Unterricht nach Absprache mit der Lehrkraft zulässig.

4.4 Während des Unterrichts herrscht Ruhe in den Gebäuden und auf dem Schulhof. Es wird nicht in den Fluren herumgerannt oder getobt und dort werden keine lauten Unterhaltungen geführt.

4.5 Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse ist, müssen die Klassen-sprecherin oder der Klassensprecher dies unverzüglich im Lehrerzimmer oder Sekretariat melden.

4.6 Im Unterricht ist nur die Nutzung des von der Schule zur Verfügung gestellten iPads erlaubt. Das iPad darf nur für unterrichtsrelevante Zwecke genutzt werden. Näheres regelt die iPad-Nutzerordnung.


5. PAUSEN

Pausen sind zur Erholung aller da. Deshalb verhält sich jeder einzelne auch in den Pausen so, dass andere nicht gestört werden.

5.1 Um die Aufsichtspflicht zu gewährleisten, halten sich die Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe in den großen Pausen am Vormittag auf dem Schulhof auf, Schülerinnen und Schüler der Oberstufe auch in ihren Räumen bzw. im Schüleraufenthaltsraum. Bei Regen können sich alle Schülerinnen und Schüler auf den Fluren des Erdgeschosses aufhalten.

5.2 Das Werfen von Gegenständen aller Art (Eicheln, Steine, Schneebälle u.ä.) ist nicht erlaubt.

5.3 In der Mittagspause halten sich die Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe auf dem Schulhof oder in der Mensa auf. Den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe ist ferner die Nutzung des Oberstufen-raumes erlaubt. Um den parallel stattfindenden Unterricht nicht zu stören, sollen die übrigen Gebäudeteile nicht betreten werden.

5.4 In der Mensa verhalten sich alle so, dass jeder in Ruhe essen kann. Jeder räumt Geschirr und Abfall nach dem Essen weg und stellt seinen Stuhl wieder ordentlich hin.

5.5 Speisen werden in der Mensa, ggf. in den benachbarten Räumen des E-Trakts oder auf dem Schulhof ver-zehrt. Sie werden nicht in andere Gebäudeteile mitgenommen.

5.6 Die vordere Grenze des Schulhofs ist die Verlängerung der Gebäudekante des A-Trakts. Die Grenze des Pausenhofs nach Nordwesten ist der unbefestigte Durchfahrtsweg zum Deich, die hintere Grenze ist die Ver-längerung der hinteren Turnhallenkante. Die Pkw- und Fahrradparkplätze sind kein Pausengelände.

5.7 Das ÖG ist eine rauchfreie Schule. Auf dem gesamten Schulgelände und innerhalb der Bannmeile ist das Rauchen verboten. Die Bannmeile wird von der Gesamtkonferenz festgelegt. Derzeit umfasst sie den gesam-ten Straßenbereich vor der Schule bis zur Bushaltestelle „Im Holze“ bzw. bis zur Von-Line-Straße. Die Halte-stelle der Linie 33 gehört nicht zur Bannmeile.

5.8 Das Betreten des Schulgeländes unter Einfluss von Drogen und Alkohol ist nicht gestattet.


6. VERLASSEN DES SCHULGELÄNDES

Während der Schulzeit ist es allen Schülerinnen und Schülern, die noch nicht volljährig sind, nur mit Genehmigung einer Lehrkraft und nach Abmeldung im Sekretariat erlaubt, das Schulgelände zu verlassen. Sofern eine schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegt, dürfen die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe in der Mittagspausenstunde oder in Freistunden nach Hause gehen. Wird das Schulgrundstück während der Schulzeit unbefugt verlassen, dann geschieht dies auf eigene Gefahr.


7. FAHRRÄDER UND PKW

 7.1 Fahrräder werden auf den dafür ausgewiesenen Plätzen möglichst raumsparend geparkt.

7.2 In der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.45 Uhr dürfen Fahrräder auf dem Schulgelände nur geschoben werden.

7.3 Kraftfahrzeuge sind vor dem Gebäude (A-Trakt) und auf dem Platz hinter der Einfahrt abzustellen. Schülerin-nen und Schülern ist das Parken dort erst ab 14 Uhr gestattet..

 

8. MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE

 8.1 Folgende Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden:

  • Wertsachen, unnötig hohe Geldbeträge
  • Gegenstände, die andere gefährden, erschrecken, verstören, provozieren oder beleidigen könnten. Dazu gehören beispielsweise Taschenmesser, Pfefferspray, Feuerzeuge oder Waffenattrappen.
  • elektronische Unterhaltungsmedien

8.2 Bei Verlust von mitgebrachten Gegenständen haftet die Schule nicht.

8.3 Der Gebrauch von elektronischen Geräten während der Schulzeit ist nur erlaubt, wenn vorher eine Lehrkraft die Erlaubnis dazu erteilt hat. Mobiltelefone sowie Smartwatches werden in den Flugmodus versetzt. Den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe ist die Nutzung ihrer Mobiltelefone im Schüleraufenthaltsraum erlaubt.

 

9. SCHLUSSBEMERKUNGEN, HAUSRECHT

Die Schulordnung wird ergänzt durch die Selbstverpflichtungserklärung, die Klassenregeln, den Schulvertrag, die iPad-Nutzerordnung, die Ordnungen für Fachräume und die Sporthalle sowie die Hinweise und Anordnungen der Lehrkräfte und Hausmeister. Diese sind in jedem Fall zu befolgen. Lehrkräfte und Hausmeister nehmen in Vertre-tung der Schulleitung auch das Hausrecht auf dem Schulgelände wahr.